Weitere Entscheidung unten: OLG München, 23.03.2021

Rechtsprechung
   OLG München, 17.05.2021 - 28 U 744/21 Bau   

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https://dejure.org/2021,59654
OLG München, 17.05.2021 - 28 U 744/21 Bau (https://dejure.org/2021,59654)
OLG München, Entscheidung vom 17.05.2021 - 28 U 744/21 Bau (https://dejure.org/2021,59654)
OLG München, Entscheidung vom 17. Mai 2021 - 28 U 744/21 Bau (https://dejure.org/2021,59654)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    Auftragsbestätigung, Einrede der Verjährung, Gewährleistungsansprüche, Gegenerklärung, Einheitlicher Werkvertrag, Konkludente Abnahme, Stillschweigende Abnahme, Einheitliches Vertragsverhältnis, Heizungsanlagen, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Kosten des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Heizungsanlage wird drei Monate nach Fertigstellung konkludent abgenommen!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Heizungsanlage wird drei Monate nach Fertigstellung konkludent abgenommen! (IBR 2022, 344)

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   OLG München, 23.03.2021 - 28 U 744/21 Bau   

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OLG München, 23.03.2021 - 28 U 744/21 Bau (https://dejure.org/2021,59653)
OLG München, Entscheidung vom 23.03.2021 - 28 U 744/21 Bau (https://dejure.org/2021,59653)
OLG München, Entscheidung vom 23. März 2021 - 28 U 744/21 Bau (https://dejure.org/2021,59653)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    Einheitliches Vertragsverhältnis, Auftragsbestätigung, Einheitlicher Werkvertrag, Gewährleistungsansprüche, Heizungsanlagen, Stillschweigende Abnahme, Einrede der Verjährung, Beweiswürdigung, Landgerichte, Konkludente Abnahme, Prüfungsfrist, Darlegungs- und Beweislast, ...

  • ibr-online

    Heizungsanlage wird drei Monate nach Fertigstellung konkludent abgenommen!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus OLG München, 23.03.2021 - 28 U 744/21
    Diese Bindung entfiele nur dann, wenn die Feststellungen des Landgerichts offensichtlich lückenhaft, widersprüchlich oder unzutreffend wären (BGH WM 2015, 1562) und somit konkrete Anhaltspunkte Zweifel an deren Richtigkeit oder Vollständigkeit wecken würden (BGH NJW 2003, 3480).

    Feststellungen sind nur dann nachzuholen, wenn konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen (BGH NJW 2003, 3480).

  • BGH, 12.05.2015 - VI ZR 102/14

    Haftung bei Kapitalanlagebetrug: Verbreiten unrichtiger Informationen;

    Auszug aus OLG München, 23.03.2021 - 28 U 744/21
    Diese Bindung entfiele nur dann, wenn die Feststellungen des Landgerichts offensichtlich lückenhaft, widersprüchlich oder unzutreffend wären (BGH WM 2015, 1562) und somit konkrete Anhaltspunkte Zweifel an deren Richtigkeit oder Vollständigkeit wecken würden (BGH NJW 2003, 3480).

    Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Landgericht gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßen hat (Thomas/Putzo-Reichold, a.a.O., § 529 Rn 2) oder die Feststellungen des Landgerichts offensichtlich lückenhaft, widersprüchlich oder unzutreffend wären (BGH WM 2015, 1562).

  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 443/13

    Arzthaftungsprozess: Erneute persönliche Anhörung des Patienten zur Frage des

    Auszug aus OLG München, 23.03.2021 - 28 U 744/21
    Dies gilt auch für das Ergebnis einer freien richterlichen Beweiswürdigung (Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 41. Auflage, § 529 Rn 1), denn die Bewertung des Beweisergebnisses und die Ermittlung des Beweiswerts der Beweismittel ist ureigenste Aufgabe des Tatrichters (BGH NJW 2015, 74; BayOblG NZM 2002, 49).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG München, 23.03.2021 - 28 U 744/21
    1 Z 90/85">FamRZ 1986, 835/836, BGHZ 80, 246/249; Palandt-Ellenberger, 80. Aufl., § 133 Rn 30 m.w.N.; BGH, Urteil vom 14.07.2004 - VIII ZR 164/03, NJW 2004, 2751).
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80

    Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament

    Auszug aus OLG München, 23.03.2021 - 28 U 744/21
    1 Z 90/85">FamRZ 1986, 835/836, BGHZ 80, 246/249; Palandt-Ellenberger, 80. Aufl., § 133 Rn 30 m.w.N.; BGH, Urteil vom 14.07.2004 - VIII ZR 164/03, NJW 2004, 2751).
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